1. Der Lernzirkel-Grips vermittelt Tutoren, die Nachhilfe in Form des Einzelunterrichts bei den Schülern zu Hause oder auch in Form von Online-Unterricht erteilen. Ziel ist es, Wissenslücken systematisch aufzuarbeiten und zu schließen. Zu diesem Zweck wir der aktuelle Schulstoff behandelt, wiederholt und vertieft. Bevorstehende Klassenarbeiten und Prüfungen werden gezielt vorbereitet.
2. Die Anmeldung erfolgt auf unbestimmte Zeit. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
3. Der Lernzirkel-Grips gewährt dem Vertragspartner bei Nachweis des Schulabschlusses, eines Wohnortwechsels oder nach Anmeldung eingetretener Arbeitslosigkeit ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt in diesen Fällen ein Monat zum Monatsende.
4. Für einen nachhaltigen Lernerfolg ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht erforderlich. Sollte es krankheits- oder schulbedingt zu einem Ausfall des Schülers kommen, kann der versäumte Unterricht gegen Vorlage einer entsprechenden Bestätigung (z.B. Schul- oder Arztattest) nachgeholt werden (Ersatzstunden). Ein Ausfall muss dem Lernzirkel-Grips mindestens 6h vor Unterrichtsbeginn mitgeteilt werden. Der Lernzirkel-Grips wird die Ersatzstunden für entschuldigte Fehlzeiten nach Möglichkeit innerhalb von 6 Wochen nach dem Versäumnis erteilen, um eine kontinuierliche Förderung zu gewährleisten. Die Terminierung der Ersatzstunden wird möglichst unter Berücksichtigung der persönlichen Belange des Schülers vorgenommen. Ersatzstunden verfallen, wenn sie innerhalb von 6 Wochen nach dem Versäumnis nicht wahrgenommen werden. Die Verrechnung von Ersatzstunden ist nicht möglich. Bleibt der Schüler dem Unterricht unentschuldigt fern, gelten diese Stunden als geleistet.
5. Sollte es zu einem durch den Tutor bedingten Unterrichtsausfall kommen, so werden auch diese Stunden innerhalb einer 6-Wochen-Frist nachgeholt.
6. Der Nachhilfeunterricht findet ganzjährig statt. Dies bietet den Vorteil, dass auch in der unterrichtsfreien Zeit ohne Belastung durch Schule und Hausaufgaben bestehende Lücken aufgearbeitet werden können. Eine Ausnahme hiervon bildet die Weihnachtszeit vom 20.12. bis zum darauf folgenden 05. 01. sowie für die Zeitdauer von insgesamt 3 Wochen während der Sommerferien. An gesetzlichen Feiertagen findet ebenso kein Unterricht statt. Auch in Ferienmonaten sowie in Monaten mit Feiertagen ist die Unterrichtsgebühr zu entrichten.
7. Die Unterrichtsgebühr ist jeweils bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats im Voraus zahlbar. Die Zahlung ist nach derzeit geltender gesetzlicher Regelung von der Umsatzsteuer befreit. Sollte aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Regelung die Umsatzsteuerbefreiung zukünftig entfallen, so ist der Lernzirkel-Grips berechtigt, die anfallende Umsatzsteuer ab dann in Rechnung zu stellen. Die einmalige Anmeldegebühr sowie die Gebühr im Teilmonat, d.h. im Monat der erfolgten Anmeldung, sofern diese nicht auf den Monatsanfang fällt, werden bei Unterrichtsbeginn fällig. Die Kosten durch etwaige Rücklastschriften trägt der Anmelder. Pro Rücklastschrift werden 10,- Euro Bank- und Bearbeitungsgebühren berechnet.
8. Die Unterrichtstermine werden vom Lernzirkel-Grips festgelegt. Eine Verlegung aus betrieblichen Gründen ist möglich.
9. Im Interesse der Eltern sowie der Schüler haben die Tutoren bei ungebührlichem Betragen nach Verwarnung das Recht, den Schüler für diesen Tag vom Unterricht freizustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtung gemindert wird. Nur so kann ein ruhiger Unterrichtsablauf gewährleistet werden.
10. Der Vertragspartner erklärt sein Einverständnis, dass seine persönlichen Daten elektronisch vom Lernzirkel-Grips bearbeitet werden. Alle anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteresse im Hinblick auf die Beratung und Betreuung der Kunden und für die Abrechnung unserer Leistungen erhoben. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
11. Die Kosten durch etwaige Rücklastschriften trägt der Kunde. Pro Rücklastschrift werden 10,- Euro Bank- und Bearbeitungsgebühren berechnet.