Bildungsgutschein - geförderte Nachhilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Sie in den Genuss einer geförderten und somit kostenfreien Nachhilfe.
Ermöglicht wird dies durch das Bildungs- und Teilhabe-Paket der Bundesregierung, dass förderungsbedürftige Schüler mit einem qualifizierten Nachhilfeunterricht unterstützt. Ihrem Kind steht die Lernförderung zu, sofern sein Lernziel aller Voraussicht nach nicht erreicht wird.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Bildungspaketes ist, dass Sie als Eltern staatliche Leistungen beziehen. Das kann beispielsweise Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld sein. Darüber hinaus muss auch die Schule den Förderbedarf bestätigen.
In der Regel bewilligt die zuständige Leistungsstelle (z.B. das Jobcenter oder auch das Sozialamt) Ihren Antrag auf Nachhilfeförderung, sofern denn die Voraussetzungen vorliegen.